In der Schweiz liegt in den meisten Fällen die Verantwortung für die Bewältigung einer Katastrophe oder Notlage bei den Gemeinden und Kantonen. Der Bund ist nur bei Schadenereignissen von nationalen Ausmassen und in einigen wenigen vordefinierten Fällen (erhöhte Radioaktivität, Notfälle bei Stauanlagen, Epidemien und Tierseuchen; bewaffnete Konflikte) hauptverantwortlich. «Bewältigung» bedeutet dabei immer, Bevölkerung, Tiere und Sachwerten zu schützen und möglichst rasche geordneter Verhältnisse wieder herzustellen.
Innerhalb der kantonalen resp. kommunalen Strukturen ist die Bewältigung ausserordentlicher Lagen Aufgabe der jeweiligen Exekutive. Da die Gemeinde- bzw. Kantonsexekutive im Ereignisfall oft sehr stark durch die von der Normallage abweichenden Abläufe oder durch zusätzliche Aufgaben belastet ist, steht ein Krisenstab, ein sogenanntes Führungsorgan (FO) zur Verfügung. FO existieren im Kanton Bern auf Stufe
Gemeinde bzw. Region | Gemeindeführungsorgan (GFO) / Regionales Führungsorgan (RFO) |
Verwaltungskreis | Verwaltungskreisführungsorgan (VKFO) |
Kanton | Kantonales Führungsorgan (KFO) |
Im Kanton Bern ist Bevölkerungsschutz, gemäss den obenstehenden Erläuterungen, primär Aufgabe der Gemeinden resp. der jeweiligen Exekutive (Gemeinderat). Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind – wie bei anderen alltäglichen Schadenfällen – in erster Linie Polizei und Feuerwehr zuständig. Liegt jedoch eine Katastrophe oder Notlage vor, übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines Führungsorgans die strategische Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Dabei kann jede Gemeinde selber ein Führungsorgan unterhalten (Gemeindeführungsorgan (GFO)) oder sich zu diesem Zweck mit anderen Gemeinden zusammenschliessen und eine regionales Führungsorgan (RFO) aufbauen.
Das Führungsorgan trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Führung resp. Führungsunterstützung und für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen bzw. die Beantragung von weiteren Mitteln. Es erarbeitet, basierend auf der Lagedarstellung, die Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und arbeitet dazu eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisation (operationelle Führung) und dem Regierungsstatthalter, z.B. für die Beantragung von subsidiärer Hilfe zusammen.
Eine bedeutende Rolle kommt den FO auch bei derGefahrenanalyse und der Risikobeurteilung auf der Grundlage der Vorarbeiten der Gemeinden zu
Das regionale Führungsorgan hat sich per Ende 2019 dazu entschlossen, sich auch Digital für zukünftige Einsätze vorzubereiten. Selbstverständlich haben wir immerzu die Hoffnung das sowohl in unserem Verbandsgebiet, wie auch überregional ein solches Organ nie zum "Ernsteinsatz" kommen wird.
Aus jüngster Vergangenheit Wissen wir aber, das es jederzeit auch uns treffen kann.
Wir bieten daher Informationen zuhanden der Bevölkerung über diese Internetseite an. Im Weiteren gibt es auch einen Facebook und Instagram Account um über Social Media informieren zu können.
Weshalb Facebook und Instagram
Über Facebook haben wir innerhalb von kurzer Zeit die Möglichkeit, bis zu 16.000 Personen in unserem Verbandsgebiet zu erreichen. Es ist Medium das von "jung" bis "alt" mehr oder weniger regelmässig genutzt wird. Ausserdem binden solche Accounts Ressourcen, welche im Ernstfall nicht eine Betreuung von 4 Accounts ermöglichen.